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Unter karlsruher-anzeiger.de lesen wir: „Die Reinigung des Treppenhauses gehört oft zu den Pflichten der Mieter, doch viele vernachlässigen die Aufgabe. Wer den Verstoß gegen die Hausordnung jedoch riskiert, muss mitunter viel Geld bezahlen.“ Weiter heisst es dort:

„Wer zur Miete wohnt, sollte sich die Zeit nehmen, den Mietvertrag und auch die Hausordnung genau zu lesen. In den Unterlagen ist meist genau aufgeführt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben. Wichtig ist das beispielsweise, wenn es um die Reinigung des gemeinsamen Treppenhauses geht, denn hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder eine Reinigungsfirma übernimmt das Putzen des Flures für alle Parteien, oder es gibt einen Putzplan. Dieser regelt im Regelfall genau, wann welcher Mieter für die Reinigung zuständig ist…“ Weiterlesen im Originalbeitrag