0421 347550 info@edzard.de

Auf focus.de lesen wir: „Ein Hauskauf ist auch unverheiratet grundsätzlich kein Problem. Beim Erwerb einer Immobilie ohne Trauschein sollte darauf geachtet werden, dass die Eigentums- und Besitzverhältnisse vertraglich geregelt sind.“ Weiter lesen wir:

„Da nur Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sollten die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von unverheirateten Paaren beim Kauf einer Immobilie vertraglich festgehalten werden. Da Sie nicht verheiratet sind und damit per Gesetz bestimmten Regelungen unterliegen, müssen Sie eigenständig für Rechtssicherheit sorgen. Der Gang zum Notar oder Anwalt wird dabei neben der Finanzierung unumgänglich, wenn Sie beabsichtigen gemeinsam eine Immobilie zu erwerben. Damit es im Falle einer Trennung nicht zu Streitigkeiten kommt, sollten die Verhältnisse vor dem Kauf …“ Weiterlesen im Originalbeitrag.