Wir lesen im Weser-Kurier: „Jedes Grundstück und jede Wohnung in Deutschland wird für die Grundsteuer neu bewertet. Dafür müssen die Eigentümer zahlreiche Informationen an die Finanzbehörden liefern. Wir sagen welche“ Weiter heisst es:
„Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte, Gewerbeobjekt oder unbebautes Grundstück: Auf jeden Eigentümer einer Immobilie kommt ab Juli die Aufgabe zu, dem Finanzamt zahlreiche Grundstücksdaten zu …“ Im Original weiterlesen (Bezahlschranke)