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Auf tz.de lesen wir: „Obacht, das kann teuer werden! Wenn Mieter ihre Schuhe vor ihrer Wohnungstür oder im Flur stehen lassen, können sie zur Entfernung der Gegenstände sogar verurteilt werden – alternativ droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Ein Münchner Anwalt erklärt diezehn kuriosesten Mieter-Urteile. “ Weiter lesen wir dort:

„Mehr als eine Million Mieter leben in der Landeshauptstadt. Ihnen ist oft gar nicht bewusst, was für skurrile Regeln ihren Alltag umgeben – und wo rechtliche Gefahren lauern. Etwa horrende Gebühren für Schuhe im Treppenhaus oder Wohnungen. die der Vermieter eiskalt herunterkühlt. Rechtsanwalt Alexander Walther hat täglich mit solchen Fällen zu tun. Für unsere Redaktion stellt der Jurist die zehn häufigsten Rechtsfragen und die skurrilsten Fälle vor. Darf man als Mieter Schuhe im Treppenhaus abstellen? Nein! Unabhängig von etwaigen Regelungen im Mietvertrag dürfen keine Gegenstände – gleich welcher Art – im Treppenhaus abgestellt werden. Dieses Verbot ist sowohl aus Gründen des Brandschutzes, als auch …“ Weiterlesen im Originsalbeitrag