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Bei Scharnweber Galabau lesen wir: „Ein Kollege erinnerte uns in seinem Newsletter noch einmal daran: Wir verraten nun, was viele Gartenbesitzer nicht wissen und nicht nutzen. Es geht um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen rund ums Haus. Dieser wurde bereits 2009 deutlich erweitert (Für den Steuerberater: Aktenzeichen: BFH, VI R 61/10).“ Weiter lesen wir:

„Bisher war es nur möglich, bei der Pflege Steuern zu sparen. Wer also vorhatte, Fachleute mit Gartenpflegearbeiten zu beauftragen und mit dem Bau von Sichtschutz, dem Pflanzen von Bäumen o.ä., der konnte die Leistungen nun auch auch von der Steuer absetzen. Seit 2011 gilt eine Erweiterung. Man kann faktisch nicht nur den Steuerbonus für die Pflege und Instandsetzung des Gartens sondern auch den Steuerbonus für die Neu- oder kompletten Umgestaltung des Gartens in Anspruch nehmen. Das kann sich durchaus lohnen.
Damit auch Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
1. Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
2. In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten werden angerechnet – nicht Materialkosten!
3. Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Wir rechnen hier gern einmal vor, es lohnt sich.
Also: Wir pflegen Ihren Garten und berechnen Ihnen netto 1.980,00 €. Die Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der …“ Weiterlesen im Originalbeitrag