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In der Berliner Zeitung lesen wir: „Die Mietkaution parkt normalerweise auf einem Bankkonto. Möglich ist es aber auch, das Geld während der Mietdauer am Aktienmarkt anzulegen“ Weiter lesen wir:

„Die Nachricht machte Schlagzeilen: Aus einer in Aktien angelegten Mietkaution von einst 800 D-Mark waren rund 60 Jahre später 115.000 Euro geworden. Die jetzt, nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln (203 C 199/21), der Erbin der Mieter zustehen. Das Ehepaar, das im Jahr 1960 eine Wohnung von einer Wohnungsgesellschaft gemietet hatte, hatte vereinbart, dass Treuhänder die Mietkaution anlegen dürfen. In den Folgejahren wurde aus dem Anfangsbetrag durch Kursentwicklung und den Zinseszinseffekt immer mehr Geld. Die Wohnungsgesellschaft forderte das Geld abzüglich der anfangs gezahlten Kaution für sich ein, das Gericht urteilte aber nun, dass das gesamte Geld den Mietern bzw. der Erbin zusteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine solche Form des Mietkautionsdepots ist nicht weit verbreitet und kann Vor- wie auch Nachteile haben. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen: So gibt es auch Kautionsbürgschaften oder …“ Jetzt im Originalbeitrag weiterlesen