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Auf butenunbiunnen.de lesen wir: „Das OVG Bremen hat den Behörden im Kampf gegen zugeparkte Gehwege einen Ermessensspielraum zugestanden. Was bedeutet das Urteil und wie geht es weiter?“ Weiter heisst es hierzu:

„Wenn vor der Haustür regelmäßig der Gehweg zugeparkt ist, können Anwohner von den zuständigen Behörden verlangen, dass sie einschreiten. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) kürzlich entschieden. Das sogenannte aufgesetzte Parken ist nämlich grundsätzlich illegal. Das regelt die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 12, Absätze 4 und 4a. Autos dürfen nur dort auf dem Gehweg parken, wo es ausdrücklich per Straßenschild erlaubt ist. Doch leider hört es an diesem Punkt schon auf mit der Klarheit. Der Streit ums aufgesetzte Parken in Quartieren wie Findorff, Östliche Vorstadt und der Neustadt gärt seit Jahren und ist politisch aufgeladen. Wir versuchen, ein wenig Licht …“ Weiterlesen im Originalbeitrag