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Im Weser-Kurier lesen wir: „2018 führte Bremen ein Gesetz ein, um die Vermietung von Wohnraum als Ferienunterkunft zu beschränken. Im vergangenen Jahr wurden die Vorgaben größtenteils zurückgenommen – was die Gründe dafür sind.“ Weiter heisst es:

„Wohnraum ist in Bremen ein knappes Gut, weshalb die Stadt seit 2018 mit einem Gesetz gegen dessen Zweckentfremdung vorgeht. Ein wesentlicher Grund für die Einführung dieses Gesetzes war die Plattform Airbnb, die auch in Bremen Ferienwohnungen vermittelt und dabei, wie jüngst vom WESER-KURIER …“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Bezahlschranke)