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Bremer Inkasso schreibt in einer Pressemitteilung: „Keine Scheu, den Besteller unter die Lupe zu nehmen“

„Im Geschäftsalltag ist es gang und gäbe, dass Aufträge für Lieferungen oder für die Erbringung von Leistungen erteilt werden. Läuft alles glatt, wird wie bestellt geliefert oder wie bestellt geleistet und bezahlt. So weit so gut! „Nur leider ist so ein reibungsloser Verlauf nicht die Regel, wenngleich, zum Glück, auch nicht die Ausnahme“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Schwierig wird es, wenn der Empfang der Ware bestritten wird oder die Behauptung im Raum steht, die Ware gar nicht bestellt zu haben. Um für den Fall solcher Fälle nicht das Nachsehen zu haben, sind Genauigkeit und Sorgfalt im Umgang mit allen relevanten Informationen und Daten bereits bei der Annahme und Abwicklung von Aufträgen unabdingbar! Dies gilt insbesondere bei Bestellungen für Dritte“, so Drumann nachdrücklich und erläutert, worauf besonderes Augenmerk zu legen ist. „Generell sollten bei jeder Bestellung die Antworten auf die Fragen‚ wer?, wann?, was?‘ im Detail zu finden sein. Hier ist insbesondere die Beantwortung der Frage, wer (und ggf. für wen) etwas bestellt hat, ernst zu nehmen. Auch die vermeintlich bereits bekannten Daten zum Auftraggeber sollten noch einmal überprüft werden, denn z. B. wird nicht jeder Inhaberwechsel ‚laut‘ vollzogen, nicht jede Firmierung inkl. Rechtsform hat ewig Bestand und auch nicht jeder Firmensitz ist in Stein gemeißelt. Von natürlichen Personen, mit denen man Geschäfte macht, sollten stets Vor- und Zuname festgehalten werden. Es geht, auch oder gerade bei alten Kunden, um die sorgfältige Erfassung aktueller Daten.“ …“ Weiterlesen im Originalbeitrag