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Auf rnd.de lesen wir zum Heizungsthema: „Im Falle eines Lieferstopps aus Russland könnte das Gas knapp werden. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter, wenn die Wohnung nicht mehr ausreichend beheizt werden kann? Marielle Eifler vom Mieterverein zu Hamburg erklärt die Rechtslage.“ Weiter heisst es dort:

In Deutschland besitzt rund die Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung. Sollte Russland in Folge des Ukraine-Kriegs die Gaslieferungen einstellen oder weiter kürzen, würde die Versorgung mit Gas in Deutschland an ihre Grenzen kommen. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter? Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende beim Mieterverein zu Hamburg, erklärt die Rechtslage. „Darf der Mieter die Miete mindern, wenn seine Wohnung nicht ausreichend beheizt werden kann? Grundsätzlich ja. Denn mietrechtlich liegt dann ein Mangel vor. In diesem Fall wäre die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigt. Das gilt auch, wenn der Vermieter keine Schuld am Gasengpass hat? Das ist davon unabhängig. Wenn ein Mangel in der Wohnung entsteht, muss er vom Vermieter beseitigt werden. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt und der Mieter diesen nicht selbst verschuldet hat. Grund und Ursache spielen keine Rolle. Wie kalt darf es in einer Wohnung ohne Heizung sein? Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im …“ Weiterlesen im Originalbeitrag