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Auf mdr.de lesen wir: „Eine neue Wohnung zu finden, ist ein Glück, die alteingesessenen Nachbar-Mieter sind jedoch mitunter gewöhnungsbedürftig. Sie haben ihre Gewohnheiten und ihre Vorstellungen und wollen diese auch durchsetzen. Doch wie viele Sonderrechte haben sie eigentlich?“ Weiter lesen wir dort:

„Um es auf den Punkt zu bringen: Sie haben keine Sonderrechte. Trotzdem neigen alteingesessene Mieter mitunter dazu, leichte Blockwart-Züge anzunehmen, sie pochen auf Ordnung und Sauberkeit und auf bestimmte Abläufe und Gewohnheitsrechte. Doch die lassen sich aus den Gesetzen nicht wirklich ableiten. Mieter erster und zweiter Klasse gibt es im juristischen Sinne nicht. Im Leben allerdings schon. Nun kommt es sehr darauf an, ob sich die Neuen am Armdrücken beteiligen oder nicht. Klar ist, dass es Dinge gibt, die im Mietvertrag einzelner Mieter geregelt sind, zum Beispiel, dass Erdgeschosswohnungen mitunter einzelnen Gartenparzellen zugeordnet werden. Die Mieter weiter oben haben zum Beispiel Balkons als Alternative. Meistens ist aber der Garten als Gemeinschaftsfläche vermietet, sagt …“ Weiterlesen im Originalbeitrag