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Auf capital.de lesen wir: „Wer seine Immobilie vermieten will, sollte vorab einen wasserdichten Mietvertrag erstellen – damit später keine rechtlichen Probleme auftauchen. Wie das gelingt und worauf Sie als privater Vermieter achten müssen“ Weiter heisst es dort:

„Gute Vorbereitung ist die volle Miete – oder so ähnlich. Wer seine Immobilie vermieten möchte, tut gut daran, sich rechtzeitig um einen einwandfreien Mietvertrag zu kümmern. Denn selbst wenn die Sympathie zum Mieter auf den ersten Blick passt, kann es bei Mietstreitigkeiten schnell sehr unschön werden. Zwar lässt sich jeder Mietvertrag grundsätzlich individuell ausgestalten. Doch es gibt Punkte, auf die Vermieter unbedingt achten sollten, um sich vor rechtlichen Problemen zu schützen. Zunächst sollten sich Vermieter auf keine mündlichen Vereinbarungen einlassen. Es ist ratsam, dass die Schlüsselübergabe und der Einzug der Mieter immer erst nach unterschriebenem Mietvertrag erfolgen. Denn sollte der Mieter Zugang zur Wohnung haben und Miete bezahlen, gilt das schon als laufendes Mietverhältnis. Tauchen dann Probleme auf, ohne dass ein gültiger schriftlicher Vertrag vorliegt, endet das fast immer in einer nachteiligen Situation für den Vermieter. Damit der Mietvertrag gültig ist, muss er zwingend einige bestimmte Punkte aufweisen, darunter …“ Weiterlesen im Originalbeitrag