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Auf stuttgarter-zeitung.de lesen wir: „Bevor ein Mietvertrag zustande kommt, prüfen Vermieter meist potenzielle Mieter – etwa mithilfe einer Selbstauskunft. Doch es gibt Grenzen, manche Fragen dürfen dabei nicht gestellt werden. Was Mieter und Vermieter wissen sollten.“ Weiter heisst es dort:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Wer ist die Person, die mir gegenübersteht und vor allem und kann sie die Miete bezahlen? Das fragen sich Vermieter, während sich die Gegenseite vor allem fragt: Auf was muss ich wirklich antworten und was ist unzulässig? Zentrale Dokumente, die Vermieter zur Prüfung heranziehen können sind vor allem die sogenannte Mieterselbstauskunft und eine Schufa-Auskunft. Mithilfe Ersterem darf etwa der aktuelle Arbeitgeber, der ausgeübte Beruf und das monatliche Nettoeinkommen erfragt werden. Typischerweise geht es bei den Fragen außerdem darum, wie viele Menschen künftig in dem Objekt leben sollen. Entsprechende Nachfragen sieht die standardisierte Mieterselbstauskunft des Verbandes Haus und Grund vor. Es handelt sich um Fragen, die das mögliche Mietverhältnis betreffen. Außerdem darf etwa nach Schulden und einer möglichen Verbraucherinsolvenz gefragt werden. Fragen, die sich nicht unmittelbar auf das Mietverhältnis beziehen, sind allerdings tabu. Dazu gehört etwa die nach der sexuellen Orientierung, möglicher Familienplanung und Kinderwunsch …“ Im Original weiterlesen