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Im focus ist zu lesen: „Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und drei weitere Verbände haben Musterklage gegen das neue Grundsteuergesetz im Ländle eingereicht. Was Grundstückseigentümer in ganz Deutschland jetzt wissen sollten.“ Weiter lesen wir:

„Versprochen wurde, dass die neue Grundsteuer den Eigentümerinnen und Eigentümern keinen Ärger bereitet. Schnell die Erklärung auf Elster ausfüllen und ab damit. Die Praxis jedoch zeigt, dass die Umstellung nicht ganz so reibungslos funktioniert – sei es in Baden-Württemberg oder auch in anderen Bundesländern. Dass eine Neuberechnung der Grundsteuer überhaupt nötig geworden ist, hängt mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zusammen. Die Richter entschieden, dass die Grundsteuer in ihrer damaligen Form nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei. Die maßgeblichen Einheitswerte beruhten auf veralteten Daten aus dem Jahr 1964 in Westdeutschland und 1935 im Osten. Karlsruhe gab den Bundestagsabgeordneten auf, eine Gesetzesnovelle zu verabschieden, was diese auch taten. Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in diesem Zuge deutschlandweit neu festgesetzt. Noch bis Ende Januar 2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit, die Erklärung zur Feststellung der …“ Weiterlesen im Originabeitragl