0421 347550 info@edzard.de

Auf t-online.de lesen wir: „In vielen Städten scheinen die Mieten unaufhörlich zu steigen. Doch es gibt gesetzliche Grenzen. Wir erklären, welche Mieterhöhungen Sie sich nicht gefallen lassen müssen.“ Weiter heisst es dort:

„Vor diesem Schreiben fürchten sich viele: Mieterhöhung. Doch nicht immer hat der Vermieter die besten Argumente auf seiner Seite. Verstößt er gegen die sogenannte Kappungsgrenze, müssen Sie weniger Miete zusätzlich zahlen, als Ihr Vermieter gerne hätte. Wir erklären, wo diese Grenze liegt, in welchen Regionen sie besonders streng ausfällt und was Sie tun können, wenn Ihr Vermieter die Kappungsgrenze überschreitet. In bestehenden Mietverhältnissen darf Ihr Vermieter die Miete immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Allerdings muss er sich dafür mitunter Zeit nehmen: Denn die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In bestimmten Städten gilt sogar eine noch niedrigere Kappungsgrenze von 15 Prozent (mehr dazu im …“ Weiterlesen im Originalbeitrag