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In der Frankfurter Rundschau lesen wir: „Trockner gelten als Energiefresser, weshalb viele ihre Wäsche in der Wohnung zum Trocknen aufhängen. Bei Vermietern ist das nicht gerne gesehen.“ Weiter heisst es dort:

„Die Entwicklung des Strompreises bereitet derzeit vielen Verbrauchern Sorge. Laut Verivox lag der Preis für die Kilowattstunde für Neukunden zuletzt bei rund 49 Cent (Stand: 26. Oktober 2022). Um Strom zu sparen, wollen viele auf teure Stromfresser wie Wäschetrockner verzichten und hängen ihre nasse Wäsche daher lieber zum Trocknen in der Wohnung auf. Wer weder über einen Trockner, noch über Balkon oder Terrasse verfügt, dem bleibt ohnehin nichts anderes übrig. Tatsächlich dürfen Mieter ihre Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind nach Ansicht des Deutschen Mieterbunds (DMB) unwirksam. Das gelte auch dann, wenn im Haus ein Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher vorhanden ist. Auch ein entsprechendes Verbot in der Hausordnung wurde vom Landgericht Düsseldorf (21 T 38/08) für unwirksam erklärt…“ Weiterlesen im Originalbeitrag