0421 347550 info@edzard.de

Auf smartlaw.de lesen wir: „Verstößt ein Vermieter, dessen Wohnung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse liegt, gegen die vorgeschriebene Mietendeckelung, kann es für ihn teuer werden, wenn der Mieter zu viel gezahlte Miete zurückverlangt.“ Weiter heisst es dort:

„Ein Mieterpaar hatte Ende des Jahres 2019 eine 69 m2 große 3-Zimmer-Wohnung in München angemietet. Die Wohnung befindet sich in einem Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Wohnblock. Sie verfügt über ein modernisiertes Bad und einen Parkettboden. Einen Balkon oder eine Terrasse gibt es nicht. Die vertraglich vereinbarte Miete betrug € 1.171,– plus Vorauszahlungen für Heizung, Warmwasser und Betriebskosten in Höhe von insgesamt € 130,– monatlich. Die Mieter meinten aber nun, die vereinbarte Miete liege erheblich über dem Mietspiegel der Stadt München, also mehr als die zulässigen 10 %, und verstoße somit gegen die Mietpreisbremsenverordnung der Stadt. Sie forderten die Vermieter daher mehrfach dazu auf, die Miete zu verringern und überbezahlte Miete zurückzuerstatten. Die Vermieter hielten die Miete …“ Weiterlesen im Originalbeitrag