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Auf web.de ist zu lesen: „Die Kontrolle der Mülltrennung oder auch die Überprüfung der Rauchmelder: Für diese Kosten müssen Mieter selbst aufkommen. Das hat das Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe erklärt.“ Weiter heisst es dazu:

„Vermieter dürfen die Kosten für die Kontrolle der Mülltrennung durch einen externen Dienstleister auf Mieter umlegen. Diese würden vom Begriff Müllbeseitigung in der Betriebskostenverordnung umfasst, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Auch für die jährliche Überprüfung von Rauchmeldern dürften Vermieter von den Mietern Geld verlangen. (Az. VIII ZR 117/21). Es ging um eine große Wohnanlage in Berlin. Die Immobiliengesellschaft beauftragte einen Dienstleister damit, die Restmülltonnen zu überprüfen und – falls notwendig – nachzusortieren. Eine Fachfirma sollte außerdem in den Wohnungen Rauchmelder anbringen und diese regelmäßig warten. Die Kosten wurden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter umgelegt. Die Kläger mussten so im Jahr 2018 insgesamt knapp 22 Euro für Miete und Wartung der Rauchmelder und etwa zwölf Euro für die Müllkontrolle zahlen. Ihre Klage dagegen scheiterte vor …“ Weiterlesen im Originalbeitrag