0421 347550 info@edzard.de

Im Handelsblatt heisst es: „Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.“ Weiter lesen wir dazu:

„Einer der wohl häufigsten Gründe für einen Immobilienverkauf ist die Scheidung. Nicht immer erfolgt die Trennung vom ehemals gemeinsam genutzten Haus oder der Familienwohnung freiwillig. Groß kann jedoch mitunter der Druck sein, den einer der früheren Partner dabei auf den anderen ausübt. Umso ärgerlicher ist es für den Bedrängten, wenn die Veräußerung auch weitere finanzielle Folgen für ihn hat. Denn was bei einem Verkauf von Immobilien leicht übersehen wird, sind mögliche steuerliche Konsequenzen, die dieser Schritt mit sich bringt. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann der Erlös aus dem Verkauf der Immobilien einkommensteuerpflichtig sein. Davon überrascht wurde ein Mann, über dessen Fall zuletzt der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az. IX R 11/21). Nachdem seine Ex-Ehefrau ihm mit einer Zwangsversteigerung des im Dezember 2008 erworbenen …“ Weiterlesen im Originalbeitrag