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Auf ntv lesen wir:Eine hessische Volksbank muss ihrem Kunden aufgrund einer falschen Information im Kreditvertrag den Vorfälligkeitszins erlassen – so ein Urteil des Landgerichts Darmstadt. Der Fall ist brisant, denn er könnte eine Welle auslösen.“ Weiter heisst es dazu:

„Eine Baufinanzierung ohne Zusatzkosten vorzeitig zu beenden – davon träumen viele Kreditnehmer, die ihre Immobilie verkaufen. In der Praxis berechnen die Banken jedoch massive Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese stehen ihnen laut Gesetz zu, um den Zinsschaden zu ersetzen, wenn der Kunde sein Geld vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt. Allerdings sagt das Gesetz auch: Die Bank verliert den Anspruch auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie den Kunden nicht korrekt über die Berechnung des zu zahlenden Betrags informiert. Hier könnte nun ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt (Az. 13 O 6/22) die Kreditinstitute in Schwierigkeiten bringen. Denn das Gericht hat entschieden, dass eine hessische Volksbank ihrem Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 14.000 Euro erlassen muss. Grund: Die Bank informiert im Kreditvertrag fehlerhaft über die Berechnungsgrundlage der Entschädigung. Dort heißt es nämlich, dass sich der Schaden der Bank ergibt aus der Differenz zwischen dem Vertragszins …“ Weiterlesen im Originaltext