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Bei butenunbinnen.de lesen wir: „Gericht entscheidet: Weg auf Rennbahngelände darf gebaut werden. Nur Verfassungsbeschwerde wäre noch möglich. Richter: Verein habe keinen Anspruch, den Weg zu verhindern.“ Weiter heisst es:

„Der Bremer Rennverein ist mit seiner Beschwerde gegen den Bau eines asphaltierten Weges auf dem früheren Galopprennbahngelände in Hemelingen gescheitert. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch nun auch das Bremer Oberverwaltungsgericht entsprechend entschieden. Außer einer Verfassungsbeschwerde sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, sagte ein Gerichtssprecher. Die ehemalige Pferderennbahn im Bremer Osten soll künftig vor allem Sport-, Erholungs- und Freizeitfläche sein. Dafür hatte sich eine Mehrheit der Wahlberechtigten in einem Volksentscheid 2019 ausgesprochen. Die Baubehörde plant nun einen Rad- und Fußweg quer über die ehemalige Rennbahn, um damit die Stadtteile Vahr und Hemelingen zu verbinden. Damit aber, argumentiert der Rennverein, wären Pferderennen künftig nicht mehr möglich. Die Beschwerde des Vereins gegen den Bau hat nach dem Verwaltungsgericht …“ Weiterlesen im Original (Mit Video)