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Auf focus.de lesen wir: „Bis Ende Januar muss jeder Immobilieneigentümer in Deutschland den Grundsteuerwertbescheid ausgefüllt haben. Schon jetzt ist die Aufregung gewaltig. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof erklärt, wieso die Grundsteuer-Reform nötig wurde und was bei der Umsetzung schief gelaufen ist.“ Weiter heisst es hier:

„Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle der Städte und Gemeinden. Ab dem Jahr 2025 wird diese für die rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland neu berechnet. Für die Kommunen, die mit ihrem jeweiligen Hebesatz steuernd eingreifen können, soll sie insgesamt aufkommensneutral sein. Doch schon jetzt fühlen sich viele Privatpersonen benachteiligt. Denn neben dem Bundesgesetz hat jedes Bundesland auch die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuer-Gesetz mit eigenen Besonderheiten zu erlassen.
FOCUS online: Herr Kirchhof, die Grundsteuer-Reform sorgt bundesweit für Aufregung. Erst funktionierte das maßgebliche Portal nicht richtig, dann gab es Diskussionen über die kurze Abgabefrist. Wieso ist das Gesetz überhaupt nötig geworden?
Gregor Kirchhof: Das neue Gesetz ist nötig geworden, weil das alte Grundsteuer-Gesetz ersichtlich verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1995 zur Erbschaftssteuer entschieden, dass die Bemessung nach den Einheitswerten nicht gleichheitsgerecht ist. Die Einheitswerte heißen so, weil sie …“ Weiterlesen im Originalbeitrag