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Auf n-tv.de lesen wir:Ein Mieter will in seiner geräumigen Münchner Wohnung Ukrainer aufnehmen. Gegen die Ablehnung klagt er mit Unterstützung des Mietervereins. Das Amtsgericht gibt ihm Unrecht. Der Vermieter könne nicht gezwungen werden, die Interessen Dritter zu berücksichtigen.“ Weiter heisst es:

„Nach Ansicht des Amtsgerichts München können Mieter von ihren Vermietern keine Zustimmung zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge verlangen. Es fehle dafür an einem „berechtigten Interesse“, wie das Amtsgericht entschied. Der bloße Wunsch zur humanitären Hilfe reiche nicht aus. Der Mieterverein München, der den Mieter unterstützt, will den Streit „höchstrichterlich klären lassen“. (Az: 411 C 10539/22). Der Kläger wohnte bislang nur mit seinen beiden Kindern in einer 240 Quadratmeter großen Wohnung im Landkreis München. Laut Mietvertrag waren Untervermietungen weitgehend ausgeschlossen. Dennoch nahm der Mann im März 2022 für zwei Monate zwei Frauen und ein Kind aus der Ukraine auf. Wegen der begrenzten Dauer stimmten die Vermieter dem noch zu. Danach nahm der Mieter eine 73 Jahre alte Frau aus der Ukraine und ihre 15-jährige Enkeltochter auf. Hier verlangten die Mieter, die Flüchtlinge müssten die Wohnung binnen drei Monaten verlassen. Mit seiner Klage fordert der Mieter die Zustimmung…“ Weiterlesen im Originalbeitrag