Auf faz.net heisst es: „So reduzieren Sie Abschreibungen bei Wohnimmobilien.“ Wir lesen:
„Nicht schlecht gefreut haben dürfte sich die Vermieterin einer Immobilie, nachdem der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteil vom 28.7.2021 (Az.: IX R 25/19) entschieden hatte, dass sie circa 14 500 Euro pro Jahr mehr an Abschreibung für Gebäude geltend machen kann. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent eine jährliche Steuerersparnis von 5800 Euro.
Im Urteilsfall hatte die Steuerpflichtige ein Grundstück mit drei Gebäuden erworben, von denen sie bei zwei Gebäuden 32 beziehungsweise 34 Jahre statt der gesetzlich vorgesehenen 50 Jahre als Restnutzungsdauer ansetzte. Daher machte sie statt 2 Prozent Abschreibung pro Jahr nun 3,125 Prozent beziehungsweise 2,94 Prozent der Anschaffungskosten geltend. Das führte zu einer höheren Abschreibung als Werbungskosten von rund 14 500 Euro…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Kostenschranke)