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Im Handelsblatt lesen wir: „Wer eine Immobilie nicht selbst nutzt und innerhalb von zehn Jahren ab Kauf wieder veräußert, muss Spekulationssteuer zahlen. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen Verkäufer sich das sparen können.“ Weiter heisst es:

„Noch winkt meist ein ordentlicher Profit. Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung im vergangenen Jahrzehnt gekauft haben und sie jetzt wieder verkaufen möchten, dürften das in den meisten Teilen Deutschlands aktuell mit Gewinn tun – denn Immobilien sind in den vergangenen Jahren stark in ihrem Wert gestiegen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Besitzer das Betongold vor weniger als zehn Jahren gekauft hat. Dann dürfte der Wertzuwachs zwar immer noch solide sein, doch beim Verkauf fällt dann in Deutschland die sogenannte Spekulationssteuer an. Und das nicht nur bei Wohnungen und Häusern, sondern auch bei einigen anderen Formen von Eigentum wie etwa Garagen oder unbebauten Grundstücken…“ Jetzt weiterlesen im Originalbeitrag (Bezahlschranke)