0421 347550 info@edzard.de

Auf chip.de lesen wir: „Der deutsche Staat gibt Bürgern üppige Finanzhilfen für Kauf und Sanierung einer Immobilie. Das geschieht mit der BEG („Bundesförderung für effiziente Gebäude“). Wer die Programme nutzen will, muss einige Auflagen erfüllen. Was es zu beachten gilt.“ Weiter heisst es dort:

„Das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) enthält drei Teilprogramme:

  1. Wohngebäude (BEG WG)
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für die Förderung im Rahmen des BEG sind zwei staatliche Einrichtungen zuständig:
  • KfW Bankengruppe (Förderhilfen BEG WG + NWG)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Förderhilfen BEG EM)
Zur KfW-Förderhilfe Weiterlesen im Originalbeitrag