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In der Augsburger Allgemeinen lesen wir: „In Deutschland macht es einen großen Unterschied, was man erbt und wo man etwas erbt. Warum die Steuer nicht gleich ganz abschaffen? Ein Kommentar.“ Weiter heisst es dort:

„Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nicht aber vor dem Finanzamt. Wer, zum Beispiel, von einer verstorbenen Tante drei Wohnungen im Wert von 1,5 Millionen Euro erbt, zahlt darauf 440.910 Euro an Erbschaftssteuer. Erbt der gleiche Neffe einen kleinen Handwerksbetrieb, der ebenfalls 1,5 Millionen Euro wert ist, bittet der Fiskus ihn nur mit 4725 Euro zur Kasse, weil 85 Prozent des Betriebsvermögens in diesem Fall steuerfrei sind. Natürlich soll niemand eine Firma verkaufen müssen, damit er (oder sie) die Erbschaftssteuer bezahlen kann. Deren Berechnung aber strotzt heute nur so vor Widersprüchen: Ein Aktiendepot kann im Erbfall anders besteuert werden als eine gleichwertige Gemäldesammlung, ein vermietetes Haus anders als ein selbst genutztes und ein großes Vermögen tendenziell günstiger als ein kleines, weil die Gestaltungsspielräume über das Gründen von Stiftungen oder mehrere Schenkungen …“ Weiterlesen im Originalbeitrag