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Auf anwalt.de lesen wir: „In Spanien kann jeder unter der Webseite www.registradores.org das Grundbuch abfragen. Die Angaben des Vor- und Familiennamens reichen oftmals schon aus, um den gesuchten Eigentümer ausfindig zu machen und das Grundbuchamt stellt gegen einen Aufpreis sogar eine englische Version des Grundbuchauszuges zur Verfügung. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Im spanischen Grundbuchamt werden allerdings keinerlei Pläne oder Urkunden aufbewahrt. Die dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegten Urkunden werden dem wesentlichen Inhalt nach direkt in das Grundbuch übertragen. Auf dem Grundbuchauszug („nota simple“) sieht man die aktuell eingetragenen Quadratmeterzahlen der Aufbauten. Die Eintragung der Aufbauten erfolgt in der Weise, dass der Eigentümer vor einem Notar einseitig eine Neubauerklärung (declaracion de obra nueva) protokolliert, in der die errichteten Aufbauten im Einzelnen beschrieben werden.“ Weiter heisst es:

„Eine Analyse des einfachen Grundbuchauszuges ist für einen Käufer in vielen Fällen jedoch nicht mehr ausreichend: Man kann bei einem Immobilienkauf mit einem Blick ins Grundbuch nicht ohne weiteres bestätigen, dass die Aufbauten legal sind, da es Fälle gibt, bei denen die Aufbauten im Grundbuch eingetragen sind, ohne dass diese legal mit Baugenehmigung errichtet wurden. Das spanische Recht bietet dem Eigentümer die Möglichkeit auch diejenigen Gebäudeteile in das Grundbuch eintragen zu lassen, die nur einen Bestandsschutz genießen (daher aber aus Sicht der Gemeinde nicht legal sind), auf Grundlage eines sog. Alterszertifikates eines Architekten (certificado de antigüedad). Dieses Zertifikat beschreibt die Bauteile und ihr Alter, das mindestens 8 Jahre zurückliegen muss. Eine Baugenehmigung und Bauabnahme der Gemeinde gab es hier nicht. Um hier mit einem Irrglauben aufzuräumen: Ein im Grundbuch eingetragener Bestandsschutz legalisiert keinesfalls eine Immobilie, sie bleibt weiterhin illegal und steht nicht mit den aktuellen Bauvorschriften in Einklang. Man spricht dann von Aufbauten, die „fuera de ordenación“ sind, die sich außerhalb der geltenden Baunormen befinden, aber von der Verwaltung geduldet …“ Im Originalbeitrag weiterlesen