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In der Rheinischen Post lesen wir: „Darf der Vermieter die Zufuhr drosseln, um Energie zu sparen? Ist eine Mietminderung dann berechtigt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.“ Weiter heisst es:

„Der Fall von Dippoldiswalde in Sachsen lässt viele Mieter aufschrecken: Eine Wohnungsgesellschaft stoppte die nächtliche Warmwasser-Zufuhr in rund 600 Wohnungen, zumindest bis September. Kommt ähnliches jetzt auch auf andere Mieter zu?
Warmwasserdrosselung ohne Zustimmung: Ist das zulässig? Nein, der Vermieter verpflichtet sich im  Mietvertrag dazu, warmes Wasser rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Eine einseitige Abweichung ist nicht zulässig. Das sei im Mietrecht verankert, wie der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, betont. Wie hoch muss die Temperatur für warmes Wasser in Mietwohnungen sein? Laut Mieterbund muss die Mindesttemperatur stets 40-50 Grad betragen. Und das auch nachts. Warum sollte mein Vermieter das Wasser überhaupt beschränken? Viele Vermieter müssen derzeit bei hohen Zahlungsforderungen der Energieversorger in Vorkasse gehen. Denn die Kosten für Warmwasseraufbereitung bezahlt der Mieter in der Regel über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Wenn die aktuellen Abschläge aber noch 2021 berechnet wurden, als die Energiepreise noch weitaus geringer waren als jetzt, bekommen auch Vermieter finanziellen Druck, da sie vom Mieter weitaus weniger erhalten, als sie selbst an …“ Im Originalbeiutrag jetzt weiterlesehg