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Auf chip.de lesen wir: „Heizen mit Öl oder Gas wird durch die CO2-Abgabe verteuert. Bisher mussten Mieter diese „Klimasteuer“ noch allein tragen. Doch seit 2023 müssen Vermieter bis zu 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Ausschlaggebend ist, wie energiesparend das Gebäude ist. Für Mieter kann das Hunderte Euro im Jahr bedeuten.“ Weiter heisst es dort:

„Der Staat bittet seine Bürger an so vielen Stellen zur Kasse, dass man schon mal durcheinander kommen oder etwas vergessen kann. Die sogenannte CO2-Abgabe gibt es seit 2021. Vorher wurden nur Industrie und Energiewirtschaft zur Kasse gebeten, mittlerweile gilt die CO2-Bepreisung auch für die Bereiche Wärme und Verkehr. Sie soll dabei helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Die Klimaabgabe beim Heizen mit Öl oder Erdgas mussten Mieter bisher komplett allein tragen, denn Vermieter konnten sie über die Nebenkosten komplett umlegen. Seit Anfang 2023 hat sich das geändert. Jetzt müssen auch die Vermieter ihren Beitrag leisten, denn schließlich sind sie für den energetischen Zustand des Mietshauses verantwortlich. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf kürzlich beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben durch die Heizkostenverordnung sahen bisher vor, dass sämtliche Kosten des CO2-Preises beim Verbraucher, also beim Mieter, landen; das hält zwar Mieter dazu an, sparsam ..“ Weiterlesen im Originalbeitrag