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Im focus lesen wir: „Zweifelsohne sind Rauchmelder Lebensretter und darum auch überall in Deutschland Pflicht. Doch die Geräte dürfen nicht ewig hängen bleiben und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Für viele Bürger läuft jetzt schon eine wichtige Frist ab.“ Weiter heisst erst hier:

„In Deutschland gilt eine Rauchmelderpflicht für privat genutzten Wohnraum. Doch eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür nicht, was bei Ihnen genau Sache ist, regelt Ihr Bundesland. Und hier gibt es durchaus Unterschiede: Rheinland-Pfalz hat zum Beispiel schon 2003 mit einer Rauchmelderpflicht in Neubauten angefangen, in Sachsen gilt dagegen noch bis Ende 2023 eine Übergangsphase für Bestandsbauten. Doch wenn die Rauchmelder erstmal hängen, hat man etwas Ruhe. Ewig dürfen Sie die Geräte aber nicht betreiben. Es gibt eine Austauschpflicht: Nach 10 Jahrenmüssen Rauchmelder ausgetauscht werden. Die entsprechende Norm spricht von einer Übergangszeit von sechs Monaten, 10 Jahren nach der Inbetriebnahme. Das heißt, dass …“ Weiterlesen im Originalbeitrag