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Bei chip.de lesen wir: „Immobilienbesitzer müssen sich derzeit mit der Grundsteuer-Erklärung herumschlagen. Doch als Mieter sollte man sich nicht zu früh freuen. Die Grundsteuer ist umlagefähig. Kosten werden also an Sie weitergereicht.“ Weiter heisst es:

„Die Grundsteuer sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff. Durch die Reform muss jeder Grundbesitzer eine entsprechende Grundsteuer-Erklärung abgeben, derzeit bis zum Stichtag 31. Oktober 2022. Wer weder Grundstück noch Haus oder Wohnung besitzt, ist erstmal fein raus, Stress mit der Grundsteuer-Erklärung gibt es dann nicht. Jedoch ist das Thema neue Grundsteuer damit nicht komplett erledigt. Denn die anfallenden Kosten für die Grundsteuer, die ab 2025 gelten, können Vermieter komplett auf Mieter umlegen. Es ist also auch für Mieter wichtig, was bei der neuen Grundsteuer rauskommt. Bei der Grundsteuer kommt wieder man die gefürchtete Nebenkostenabrechnung ins Spiel. Die Grundsteuer zählt nämlich zu den Betriebskosten und sie ist voll umlagefähig. Das bedeutet für Sie als Mieter: Sie zahlen höchstwahrscheinlich die anfallende Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter. Das ist jetzt schon der Fall und wird auch mit der neuen Grundsteuer ab 2025 der Fall sein. Der Eigentümer wiederum ist verpflichtet, die Grundsteuer …“ Jetzt im Originalbeitrag weiterlesen