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Im Merkur lesen wir: „Wer fossil heizt, soll den CO₂-Ausstoß ausgleichen. Eine Regelung, die bereits besteht. Was sich jedoch ändern soll, ist, wer bezahlt: der Vermieter – und zwar bis zu 90 Prozent der Kosten.“ Weiter heilstes dort:

„Das Heizen mit fossilen Brennstoffen, wie etwa Öl oder Gas, wird seit 2021 mit dem sogenannten CO₂-Preis belegt. Dabei gilt: Wer mehr Brennstoffe verbraucht, der muss auch mehr darauf bezahlen. Derzeitig zahlen Eigentümer die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger. Im Anschluss werden die Kosten dann an den Mieter mit der Nebenkostenabrechnung weitergegeben. Mit Beginn des neuen Jahres können Vermieter den CO₂-Preis nicht mehr in jedem Fall komplett auf ihrer Mieter abwälzen. Das geht nur noch, wenn ihre Immobilie besonders hohe energetische Standards erfüllt (EH 55). Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen – bis hin zu 90 Prozent. Das gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023…“ Weiterlesen im Originalbeitrag