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Auf focus.de lesen wir: „Die Grundsteuer muss neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer haben deshalb vom 1. Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abzugeben. Dafür brauchen Sie aber keinen Finanzfachmann. So sparen Sie viel Geld.“ Weiter heisst es dort:

„Was zu tun ist: Immobilieneigentümer können die sogenannte Feststellungserklärung elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster einreichen – mit Daten etwa zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können auch spezielle Informationen gefragt sein, weil sich die Berechnungsmodelle unterscheiden. Welche jeweiligen Beträge im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung ab Januar 2025 anfallen, ist noch offen. Aber eins ist sicher: Viele betroffene Immobilieneigentümer können bei der Angabe ihrer Daten Extrakosten vermeiden. Denn die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer können Bürger selbst abgeben. Das bedeutet: Sie müssen dafür keine kostenpflichtigen Dienste von Steuerberatern in Anspruch nehmen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiF) hin. Hintergrund der Feststellungserklärung: Für die künftige Berechnung der Grundsteuer müssen die Behörden bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewerten. Um den Finanzämtern diese Arbeit zu ermöglichen, sind Immobilieneigentümer verpflichtet, im Sommer 2022 beim Fiskus eine einmalige Feststellungserklärung …“ Weiterlesen im Originalbeitrag