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In der Stuttgarter Zeitung heisst es: „In diesem Artikel erklären wir, ob es für Mieter eine Heizpflicht gibt, welche Regeln der Vermieter beachten muss und welche Folgen bei falschem Heizen auftreten können.“ Weiter lesen wir dort:

„Die Heizkosten gehören zum größten Anteil der verursachten Nebenkosten in privaten Haushalten (1). Angesichts der steigenden Preise für Strom und Gas fragen sich viele: Wie kann ich meine Heizkosten im Winter geringhalten? Kann ich die Heizung komplett abstellen, wenn ich verreise? Ob der Verzicht auf das Heizen im Winter erlaubt ist und was Sie sonst noch alles zur Thematik wissen sollten, erfahren Sie hier. Zunächst einmal ist der Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung zu beheizen (2). Allerdings hat auch der Mieter seine Pflichten, darunter fällt unter anderem auch, dass keine Kälteschäden (meist Schimmelbildung) entstehen dürfen. Entsteht ein solcher Schaden, muss der Mieter dafür haften. Wie hoch der Schaden ausfällt, hängt vom Schimmelbefall ab. Wer schlecht heizt und / oder zu wenig lüftet, der kann schnell ein Schimmelproblem in der Wohnung bekommen. Beispielsweise machen viele den gleichen Fehler: Es wird tagsüber beim Heizen gespart, wenig …“ Weiterlesen im Originalbeitrag