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Auf Versicherungsbote.de lesen wir: „Vermögen mit „warmer Hand“ zu übertragen, ist sehr beliebt. Dabei geht es in der Regel um die Nutzung des persönlichen Schenkungsteuerfreibetrages gemäß Paragraf 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wie das funktionieren kann und was hierbei zu beachten ist, erklärt Andreas Maage, freiberuflich tätiger Beratungsspezialist, Dozent und Speaker, der sich unter anderem auf die Themen Vermögensstrukturierung und Immobilienvermögen spezialisiert hat“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall):