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Bei gofeminin.de lesen wir: „Ein im Hausflur abgestellter Kinderwagen kann zu Problemen mit Nachbarn und Vermietern führen. Aber wohin mit dem Wagen, wenn man weiter oben wohnt, es aber keinen Aufzug gibt? Darf man seinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, selbst wenn die Hausordnung einem das verbietet?“ Weiter heisst es hierzu:

„In einem Mehrfamilienhaus sind Hausflur und Treppenhaus Gemeinschaftsflächen, die von allen Bewohnern des Hauses genutzt werden können. In welchem Umfang das möglich ist, also ob man beispielsweise ein Schuhregal oder eben auch den Kinderwagen dort abstellen darf, wird gern in der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag geregelt. Aber was kann man als Eltern tun, wenn da drin steht, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur verboten ist? Muss man den Wagen jedes Mal in die Wohnung oder, wenn vorhanden, den Keller bringen? Ein generelles Verbot, einen Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen, ist nicht zulässig, wie auf Mieterecht.comnachzulesen ist. Selbst wenn das in der Hausordnung …“ Weiterlesen im Originalbeitrag