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Auf rechtslupe.de lesen wir: „Das Messie-Syndrom, genauer gesagt das Zwangshorten, gehört zu den psychischen Störungen. Betroffene können nicht mehr zwischen wertvoll und wertlos unterscheiden und horten so Unmengen an Gegenständen im persönlichen Umfeld. Aktuelle Schätzungen gehen derzeit von etwa 1,8 Millionen Betroffenen in Deutschland aus. Nach dem Auszug ist häufig eine Entrümpelung notwendig. Doch wie sieht es hier mit den Kosten aus? Und wie erkennen Vermieter eigentlich eine Messie-Wohnung?“

„In vielen Fällen ist eine Messie-Wohnung zumindest im frühen Stadium nicht zu erkennen. Erst bei einer gröberen Verunreinigung, die beispielsweise mit einer massiven Geruchsbelästigung einhergeht, oder aus Zufall werden Messie-Wohnungen entdeckt. Eine Messie-Wohnung zeichnet sich allgemein durch ein unbeherrschbares Chaos aus. In den Räumlichkeiten werden Unmengen unterschiedlicher, meist wertloser Dinge gesammelt und untergebracht. Möbel, alte Zeitungen, Kleidung oder sogar Lebensmittel werden durch den Messie gehortet und sammeln sich mit der Zeit immer mehr an. Prinzipiell ist eine Messie-Wohnung nicht unbedingt ein Grund für einen Vermieter, um zu reagieren. Dies gilt dann, wenn durch das Verhalten des Mieters keine Gefahr oder Beeinträchtigung Dritter ausgeht. Werden weder die Mitbewohner gestört noch die Bausubstanz geschädigt, müssen Vermieter das Verhalten der Mieter tolerieren. Bei einer Gefährdung sieht die Lage allerdings aus, Vermieter sollten schnell reagieren. Durch eine Begehung der Wohnung vor Ort und einem direkten Gespräch mit dem Mieter …“ Weiterlesen im Originalbeitrag