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Im Berchtesgadener Anzeiger lesen wir: „Keine eigene Wohnung ohne Schlüssel. Für Mieter und Vermieter gibt es bei diesem wichtigen Gegenstand einiges zu beachten. Etwa dazu, wer Schlüssel nachmachen darf und was bei ihrem Verlust passiert.“ Weiter heisst es:

„Der Moment, in dem Mieterinnen und Mieter die Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus erhalten, ist ein besonderer. Denn nun haben sie Zugang zu ihrem neuen Reich – und können andere ausschließen, einschließlich ihres Vermieters oder ihrer Vermieterin. Denn die dürfen die Wohnung nur nach Absprache betreten. Aber genau weil der Schlüssel so wichtig ist, stellen sich immer wieder gewisse Fragen. »Der Vermieter muss beim Einzug ausreichend Schlüssel für alle Haushaltsangehörigen bereitstellen«, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern …“ Im Originalbeitrag weiterlesen