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Auf ndr.de lesen wir: „Ein neues Gesetz soll die Maklerkosten beim Immobilienkauf gerecht verteilen. Doch einige Makler unterlaufen das Teilungsgebot durch Rückerstattungen an den Verkäufer, von denen der Käufer nicht erfährt.“ Weiter heisst es hier:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Seit Ende 2020 gilt für Maklerprovisionen ein neues Gesetz: Private Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung müssen nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt zu bringen. Vorher war es vor allem in stark nachgefragten Regionen üblich, dass Käufer die Maklerkosten alleine übernehmen. Obwohl derzeit wenige Immobilien auf den Markt kommen und Immobilienmakler über Auftragsrückgänge klagen, verharren die Provisionssätze auf hohem Niveau – bis zu 7,14 Prozent werden verlangt. Zur Veranschaulichung: Beim Kauf eines Einfamilienhaus für 750.000 Euro werden bei einem Provisionssatz von 7,14 Prozent wie etwa in Baden-Württemberg rund 54.000 Euro für den vermittelnden Makler fällig. Insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegen die Provisionssätze in Deutschland extrem hoch. In den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich oder Skandinavien betragen die Provisionen oft nur 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises, obwohl die Makler dort zum Teil viel weitergehende Aufgaben … “ Im Original weiterlesen