In der SZ lesen wir: „Der Mieterverein München warnt vor Vertragsklauseln, die das Kündigungsrecht zeitlich befristet ausschließen und empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, Mietverträge vor der Unterschrift sorgfältig zu prüfen.“ Weiter heisst es dort:
„Es gibt Mietverträge, die sind befristet. Es gibt sie unbefristet. Und dann gibt es noch jene, die einen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vorsehen. Erst nach Ablauf dieser Zeit lässt sich der Vertrag dann kündigen. Der Mieterverein München erklärt, was Mieterinnen und Mieter dazu wissen müssen. Wir warnen vor solchen Vertragsklauseln, die das Kündigungsrecht zeitlich befristet ausschließen und empfehlen allen Mieterinnen und Mietern, Mietverträge vor Unterschrift sorgfältig zu prüfen“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. Gibt es diese Klausel, sollte …“ Weiterlesen im Originalbeitrag