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Auf anwalt.de lesen wir: „Als Vermieter ist es immer sinnvoll vor dem Abschluss eines Mietvertrages zu prüfen, ob der Mieter finanziell in der Lage ist, die miete zu zahlen. Ansonsten drohen Zahlungsausfälle. Üblicherweise wird vom Mieter die Abgabe einer s.g. Selbstauskunft verlangt, in der der Mieter Auskunft über seine wirtschaftliche Verhältnisse erteilt (d.h. Arbeitgeber des Mieter, monatliches Einkommen, Bestehen von Mietschulden usw.).“ Weiter heisst es dort:

„Solche Fragen sind nach der Rechtsprechung regelmäßig zulässig, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieter Auskunft zu erhalten (LG München I, Urt. v. 25.03.2009, Az. 14 S 18532/08, AG München, Urt. v. 10.07.2015, Az. 411 C 26176/14, LG Lüneburg, Beschl v. 13.06.2019, Az. 6 S 1/19). Der Mieter ist verpflichtet, Fragen über seine finanzielle Situation wahrheitsgemäß zu beantworten. Tut er das nicht, riskiert er eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, falls der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt erfährt, dass der Mieter unwahre Angaben gemacht hat. So führt etwa das LG Lüneburg, Beschl. v. 13.06.2019, Az. 6 S 1/19 aus: Bei Gesamtwürdigung aller für die Vertragsfortsetzung wesentlichen Gründe dürfte dem Kläger die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Beklagten auch nicht zugemutet werden können. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind dann überschritten, wenn die Vertragsbeziehungen Formen annehmen, in denen das bei Dauerschuldverhältnissen regelmäßig erforderliche enge verständnisvolle und vertrauensvolle …“ Weiterlesen im Originalbeitrag