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Auf infranken.de lesen wir: „Für alle, die einen Kaminofen oder einen Schwedenofen besitzen, steht bald eine wichtige Änderung an. Einige Feuerstätten müssen aufgrund der Grenzwerte bald stillgelegt werden.“ Weiter wisst es: 

„Besitzt du einen veralteten Kaminofen, kann es sein, dass du diesen bald stilllegen musst. Dies geht aus der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz dem 1. BImSchV, hervor. Was genau darin geregelt ist und wann die Änderungen zu deinem Ofen in Kraft treten: Bis Ende 2024 haben Besitzer*innen von veralteten Kaminöfen Zeit, ihre Einzelraumfeuerungsanlage gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen umzustellen. Dabei sind alle Kaminöfen betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Damit deine Anlage in Betrieb bleiben darf, muss sie Emissionsgrenzwerte einhalten. Dies lässt sich auf zwei verschiedene Arten nachweisen. Eine Möglichkeit ist eine Bescheinigung des Herstellers, die besagt, dass Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft auf dem Prüfstand eingehalten werden. Alternativ kannst du eine Vor-Ort-Messung durch deinen Schornsteinfeger …“ Weiterlesen im Originalbeitrag