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Auf myhomebook.de lesen wir:Was die Wichtigkeit von Sauberkeit und Ordnung betrifft – da gehen die Meinungen auseinander. Allerdings wurden dazu auch schon einige Gerichtsurteile gefällt. Wann kann der Zustand der eigenen Wohnung sogar zur Kündigung führen?“ Weiter heisst ers hier:

„Die einen fühlen sich im Chaos wohl, die anderen empfinden ihre Wohnung als schmutzig, wenn nicht jeden Tag geputzt wird. Für Vermieter und Mieter hat das Thema nochmal eine ganz andere Bedeutung. Gerichte in ganz Deutschland beschäftigen sich immer wieder mit Fällen, in denen Vermietern ihren Mietern etwa wegen einer dreckigen Wohnung die Kündigung schreiben wollen. Dabei geht es oft um sogenannte „Messie-Wohnungen“. Verdreckt und schmutzig bedeutet aber nicht immer gleich den Auszug eines Mieters. Wann Vermieter ihren Mietern kündigen können und wann eine verdreckte Wohnung eben kein Kündigungsgrund ist. Vor dem Landgericht Berlin (Az.: 655 S 148/15) hat eine Mieterin erfolgreich gegen die Kündigung ihres Vermieters geklagt. Der Vermieter wollte sie aus der Wohnung raus haben, weil sie diese wohl extrem verdrecken ließ – die Rede war von menschlichen Exkrementen und Kakerlaken. Das reichte dem Gericht allerdings nicht als Grund für eine Kündigung. Die könne man erst schreiben, wenn die Mietsache gefährdet werde – Unordnung oder Schmutz …“ Weiterlesen im Originalbeitrag