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Auf swr.de lesen wir: „Krach und Geräusche begleiten uns permanent. Damit das alles nicht aus dem Ruder läuft, gibt es vorgeschriebene Ruhezeiten. Ab wann sie gelten erfahren Sie hier.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die Annahme ist weit verbreitet, dass man außerhalb der Ruhezeiten jederzeit Lärm machen darf. Stimmt das eigentlich oder muss der Lärm einen vertretbaren Grund haben? Das stimmt so allgemein nicht. Auch außerhalb der Ruhezeiten, also werktags zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends, ist draußen längst nicht alles erlaubt. Denn es gelten auch dann bestimmte Lärm- und Immissionsschutzregelnund zwar immer und überall. Die sind auch grundsätzlich in reinen Wohngebieten strenger als etwa im Gewerbemischgebiet oder einer Gartenanlage. Das bedeutet, ich sollte nicht nur einen guten Grund dafür haben, wenn ich Lärm mache, sondern in reinen Wohngebieten sollte ich selbst versuchen möglichst wenig Lärm zu verursachen. Deshalb sollte man auch drauf achten, dass man beim Neukauf auf leisere…“ Im Originalbeitrag weiterlesen