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Auf anwalt.de lesen wir: „In der Beratung von privaten Haus- und Wohnungskäufern, die den Immobilienkauf ganz oder teilweise über einen Kredit finanzieren wollen, wird uns häufig die Frage gestellt, ob und welche Reihenfolge es dabei zu beachten gilt. Sollte zuerst der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben werden und im Anschluss der Kreditvertrag bei der Bank? Oder ist es andersherum sinnvoller?“ Weiter lesen wir:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„In der Tat ist die zeitliche Koordinierung von Kaufvertrags- und Kreditvertragsabschluss sehr wichtig, um teure Fehler zu vermeiden. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Häusern und Wohnungen und zugleich steigender Bauzinsen treffen unerfahrene Verbraucher häufig übereilte Entscheidungen. Dabei handelt es sich beim Kauf einer Immobilie meist um die wichtigste finanzielle Investition. Dabei sollten keine Fehler unterlaufen. Wer den Haus- oder Wohnungskauf ganz oder zum Teil mit einem Darlehen finanzieren will, sollte vor dem Abschluss des Notarvertrages immer erst einen Termin bei der Bank vereinbaren. In der Regel ist ein Beratungsgespräch bei einer Bank oder Sparkasse schon vor der Immobiliensuche sinnvoll, um seriös beurteilen zu können, welche Summe überhaupt finanziert werden und welche Immobilie man sich überhaupt finanziell leisten kann. Es kommt dabei immer wieder vor (beispielsweise bei Kreditvermittlern), dass Kunden direkt ein Kreditvertragsangebot zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Hier ist Vorsicht geboten! Beim Kreditvermittler oder der Bank sollte zu diesem Zeitpunkt keinesfalls ein Vertrag verbindlich abgeschlossen werden. Auch wenn bereits die Traumimmobilie gefunden und der Zuschlag vom Verkäufer erteilt wurde, ist es keineswegs sicher, dass …“ Im Original weiterlesen