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In der FAZ heisst es: „Die neuen Bewertungsregeln für Immobilien sollen marktgerechter werden. Damit steigt insbesondere für vermietetes Eigentum die Steuerlast. Steuervermeidung ist vor allem unter Ehepartnern, Kindern und Enkeln möglich. Wer jetzt was tun kann.“ Weiter lesen wir:

„Erben wird im nächsten Jahr in der Tendenz teurer. Gerade hat der Bundesrat mit großer Mehrheit dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das auch Änderungen bei der Bewertung von Immobilien im Erbschafts- und Schenkungsfall vorsieht. In vielen Fällen dürfte künftig eine höhere Steuerlast anfallen. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtszurück, das eine marktgerechtere Bewertung angemahnt hatte. Forderungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund und der CSU, die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen in diesem Zuge nun zu erhöhen, wurden von SPD, Grünen und FDP mehrheitlich abgelehnt, und auch CDU-mitregierte Länder stimmten dem Gesetz ohne höhere Freibeträge im Bundesrat zu. Konkret wird im Bewertungsgesetz an einer Vielzahl von Stellschrauben  …“ Weiterlesen im Originalbeitrag.