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Auf wiwo.de lesen wir: „Ab 2023 sollen erhöhte Abschreibungen auf Gebäude wegfallen. So steht es in einem Entwurf zum Jahressteuergesetz. In diesem Jahr dürfen Vermieter aber noch mehr abschreiben. Außerdem: Urteile zu Zoll und Wohnung.“ Wir lesen dazu:

„Es ist ein altbekanntes Spiel. Kaum fällt ein Gericht ein Urteil zugunsten der Steuerzahler, will der Bund es wieder einkassieren. Dieses Mal geht es um erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden. Der Bundesfinanzhof hatte Ende Juli entschieden, dass Vermieter mehr auf ihre Immobilie abschreiben dürfen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als vom Finanzamt veranschlagt (BFH, IX R 25/19). Laut Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 soll diese Option künftig entfallen. Normalerweise werden Immobilien über 50 Jahre abgeschrieben, das heißt: Der Vermieter kann zwei Prozent des Gebäudewerts pro Jahr als Kosten von der Steuer absetzen. Verkürzt sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer, steigt der jährliche Abschreibungssatz. Der Vermieter zahlt also jahrzehntelang weniger Steuern…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Bezahlschranke)