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Im Vorwärts lesen wir zusammengefasst: „Die Versorgung mit Wärme soll klimaneutral werden. Dafür soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden. Was bedeutet das für Mieter*innen? Und welche Unterstützung gibt es für den Heizungstausch? Wir beantworten die wichtigsten Fragen“ Weiter heisst es dort:

„Müssen funktionierende Öl- oder Gasheizungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden?
Nein. Das war auch – trotz anderslautender Behauptungen mancher Parteien und von Boulevardmedien – nie vorgesehen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll lediglich Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen machen. Niemand muss also seine funktionierende Heizung ausbauen und man darf sie auch reparieren lassen. Schon vor der Novelle gab es jedoch eine Vorgabe im GEG, dass unter bestimmten Voraussetzungen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Daran ändert sich nichts.
Welche Vorgaben macht das geplante Gebäudeenergiegesetz beim Thema Heizungen?
Kern des Gebäudeenergiegesetzes – auch Heizungsgesetz genannt – ist die Vorgabe, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das muss ausdrücklich keine Wärmepumpe sein. Möglich sollen u. a. auch Solarthermie oder Biomasse wie Holz oder Pellets sein. Allerdings gilt die neue Vorgabe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 zunächst nur für …“ Weiterlesen im Originalbeitrag