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Auf hna.de lesen wir: „Der Heizkostenzuschuss soll bestimmte Personen von den steigenden Energiepreisen entlasten. Wer ist dafür berechtigt und wann ist das Geld auf dem Konto?“ Weiter heisst es:

„Die Energiekosten steigen – das trifft vor allem Menschen mit kleinerem Einkommen stark. Um diese zu entlasten, hat die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Davon profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen in Deutschland. Doch wer ist für den Zuschuss berechtigt? Und wann ist das Geld auf dem Konto? Nachdem als Reaktion auf die durch den Ukraine-Krieg angestiegenen Energie- und Spritpreise bereits eine Energiepauschale auf den Weg gebracht wurde, soll nun ein Heizkostenzuschuss folgen. Während die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklasse 1 bis 5), Selbstständige und Minijobber:innen ausgezahlt wird, sind für den Heizkostenzuschuss nur bestimmte Gruppen berechtigt…“ Im Originalbeitrag weiterlesen